Es werden hier verschiedene Led- Tagfahrleuchten angeboten. Einige besitzen überhaupt kein E-Prüfzeichen, vom Kauf dieser muss prinizipiell abgeraten werden: Anbau nicht genehmigter/geprüfter Teile kann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeuges führen = Erlöschen des Versicherungsschutzes.
Keinesfalls sollten die angebotenen SMD Led Streifen erworben werden. Erstens sind diese keinesfalls erlaubt, zweitens sind diese Streifen maßlos überteuert. Gleiche SMD Streifen bekommt man im Fachhandel zu einem Bruchteil der "Tagfahr SMD Leisten". Und drittens sind diese Streifen meist nicht vergossen bzw. in einem Gehäuse was eine sinnvolle Anwendung am Auto sowieso nicht erlaubt.
Andere TFL werden mit dem Vorhandensein eines E-Prüfzeichens beworben. Hier sollte man allerdings aufpassen: In der EU als Tagfahrleuchten zugelassene Bauteile müssen im Prüfzeichen die Kennung "RL" aufweisen. Die hier angebotenen Leuchten haben allerdings nur ein Kennzeichnung mit "A" was bedeutet, dass diese Leuchten nur zur Verwendung als Begrezungsleuchten geprüft und zugelassen sind. Auf Anfrage beim Verkäufer wurde mitgeteilt "das sich die Beamten bei Kontrollen meist mit dem Vorhandensein des E-Prüfzeichens begnügen".
Dies mag so vielleicht stimmen. In einigen Ländern ist allerdings Licht am Tag gesetzlich vorgeschrieben und darf u.A. nur mit entsprechenden Tagfahrleuchten ausgestrahlt werden. Hierbei sollte z.B. vor einer Urlaubsfahrt die rechtliche Situation in den entsprechenden Ländern abgeklärt werden. So ist es in Slowenien z.B. untersagt nur mit eingeschalteten Nebelsscheinwerfern unterwegs zu sein.Sollte es auf Grund mangelnder Beleuchtung zu einem Unfall kommen (Verwendung von Begrenzungsleuchten als Tagfahrlicht) wird es auch hier sicherlich zu Problem mit der Versicherung kommen und diese sicherlich Regressforderungen an den Fahrzeughalter stellen. Zudem liegt die Beweislast dann meist beim Lenker und er muss beweisen dass der Unfall auch mit vorgeschriebener Beleuchtung passiert währe.
Auch der Hinweis "Nur für Showzwecke" etc ist hier irreführend. Auch wenn man diese LED Streifen/Lichter nur auf zb. Parkplätzen einschalten will ist dies nicht erlaubt. Allein der Anbau solcher nicht genemigter Beleuchtung ist strafbar. "Nur für Showzwecke" würde ein KFZ bedeuten welches nicht für den Strassenverkehr zugelassen ist und zb nur auf einem Anhänger transportiert wird.
Also auf jeden Fall nur für den entsprechenden Verwendungszweck geprüfte (An-) Bauteile verwenden.



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